Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der deichbot Services mit der FORMAT Promotion GmbH, Holstenstraße 103, 22767 Hamburg (nachfolgend „Anbieterin“). Sie gelten gegenüber sämtlichen Kunden, die Leistungen der Anbieterin im Rahmen der deichbot Services buchen – unabhängig davon, ob es sich um ein einzelnes Leistungspaket oder ein abonnementbasiertes Modell handelt.
Die konkreten Leistungen, der Leistungsumfang sowie etwaige Laufzeiten und Preise werden in einem separaten Dienstleistungsvertrag (Hauptvertrag) individuell vereinbart. Diese AGB gelten ergänzend zu dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag; bei Widersprüchen haben die Regelungen des Dienstleistungsvertrags Vorrang. Zusätzlich schließen die Vertragsparteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO, und die Anbieterin stellt dem Kunden ein Legitimate Interest Assessment (LIA) zur Verfügung, das die Wahrnehmung berechtigter Interessen für die verarbeiteten Daten dokumentiert. Der AV-Vertrag und das LIA-Dokument werden ebenfalls Vertragsbestandteil.
Die deichbot Services richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Alle Angebote der Anbieterin für deichbot Services (z. B. Leistungsbeschreibungen oder Preisangaben) sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags durch beide Parteien oder durch eine Auftragsbestätigung der Anbieterin in Textform (z. B. per E-Mail) zustande. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht ausdrücklich oder gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist.
Die Leistungserbringung erfolgt gemäß dem im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungsumfang. Die Anbieterin erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt. Der genaue Inhalt und Umfang der deichbot Services (z. B. Anzahl der zu kontaktierenden Entscheiderkontakte, Einsatz von KI-E-Mails und Automationsschritte) ergibt sich ausschließlich aus dem Hauptvertrag. Die Anbieterin ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und datenschutzrechtliche Vorgaben dadurch nicht unterlaufen werden.
Die deichbot Services sind bewusst als maßgeschneiderte Lösung konzipiert: Jede Kampagne wird auf die jeweilige Branche, das Angebot des Kunden, den Wettbewerb sowie den Zeitpunkt der Ansprache abgestimmt. Dadurch können Reichweite, Response-Verhalten und Abschlussquote je nach Marktumfeld erheblich variieren. Die Anbieterin wendet bewährte Best-Practice-Methoden, KI-gestützte Optimierung und laufendes Monitoring an, um für den Kunden bestmögliche Ergebnisse zu erzielen – gleichwohl liegt der finale Markterfolg nicht allein in ihrem Einflussbereich.
Daher wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Anbieterin keinen garantierten Erfolg schuldet; insbesondere kann sie keine Mindestzahl an Rückmeldungen, Leads oder Vertragsabschlüssen zusichern. Vielmehr verpflichtet sie sich, alle vereinbarten Leistungen mit höchster Sorgfalt, Transparenz und kontinuierlicher Anpassung zu erbringen, um das Potenzial jeder Kampagne optimal auszuschöpfen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Anbieterin bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen angemessen zu unterstützen. Er wird der Anbieterin alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten, die zur Erbringung der deichbot Services notwendig sind, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass übermittelte Adressdaten (z. B. E-Mail-Listen oder Ansprechpartnerdaten) aktuell, korrekt und berechtigt genutzt werden dürfen. Eventuelle Änderungen seiner Ansprechpartner, Kontaktdaten oder sonstige für die Leistungserbringung relevante Umstände wird der Kunde der Anbieterin unverzüglich mitteilen.
Der Kunde ist ferner verpflichtet, sämtliche Inhalte, die für die Kommunikation im Rahmen der deichbot Services genutzt werden (z. B. Texte von KI-generierten E-Mails, Anhänge oder Angebote), auf Rechtskonformität zu prüfen. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen und nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Er trägt ebenfalls dafür Sorge, dass die Empfänger der zu versendenden E-Mails berechtigt kontaktiert werden dürfen (z. B. aufgrund von Einwilligung oder im Rahmen des berechtigten Interesses nach Maßgabe des UWG/DSGVO). Die Anbieterin schuldet keine rechtliche Prüfung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder Daten.
Verstößt der Kunde gegen seine Mitwirkungspflichten und entsteht hierdurch ein Mehraufwand oder eine Verzögerung, ist die Anbieterin berechtigt, eine angemessene Anpassung des Zeitplans oder Ersatz des entstandenen Schadens bzw. Mehraufwands zu verlangen.
Beide Parteien werden die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einhalten. Soweit im Rahmen der deichbot Services personenbezogene Daten verarbeitet werden, bleibt der Kunde Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne. Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Zu diesem Zweck schließen die Parteien vor Leistungsbeginn einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem. Art. 28 DSGVO, in dem die Details der Datenverarbeitung, die datenschutzkonformen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Pflichten der Anbieterin als Auftragsverarbeiter geregelt sind.
Zur Nutzung der deichbot Services und insbesondere zum Versand von E-Mails an Entscheiderkontakte kann der Kunde sich auf berechtigte Interessen als Rechtsgrundlage stützen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Anbieterin führt dafür ein Legitimate Interest Assessment (LIA) durch und dokumentiert die Abwägung der beteiligten Interessen. Das Ergebnis dieses LIA wird dem Kunden zur Verfügung gestellt und von beiden Parteien als Grundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung anerkannt. Das LIA dient der Transparenz und Dokumentation, stellt jedoch keine Rechtsberatung dar; der Kunde sollte bei Bedarf eigene rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um die Rechtmäßigkeit der geplanten Werbemaßnahmen zu bewerten.
Personenbezogene Daten des Kunden oder aus seinem Verantwortungsbereich (etwa Kontaktdaten der Zielpersonen) werden von der Anbieterin vertraulich behandelt. Die Anbieterin nutzt solche Daten ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Zwecke und gemäß den Weisungen des Kunden. Eine Verarbeitung für eigene Zwecke der Anbieterin oder durch unbefugte Dritte erfolgt nicht.
Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung für die deichbot Services richtet sich nach dem im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Angebot bzw. der jeweils gültigen Preisliste der Anbieterin. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, sind einmalige Einrichtungskosten (Setup-Gebühren) sowie laufende Paket- oder Abonnementgebühren im Voraus zur Zahlung fällig. Bei Abonnement-Modellen wird die regelmäßige Vergütung jeweils zu Beginn eines Leistungszeitraums (z. B. monatlich oder quartalsweise, entsprechend der Vereinbarung im Hauptvertrag) in Rechnung gestellt. Zahlungen sind ohne Abzug sofort per Vorkasse nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Anbieterin zu leisten, sofern keine andere vereinbart ist.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB). Weitergehende Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z. B. Ersatz von Mahnkosten in pauschal € 40,– je Mahnung gemäß § 288 Abs. 5 BGB bei B2B-Geschäften) bleiben unberührt. Bei ausbleibender Zahlung trotz Mahnung kann die Anbieterin zudem ihre Leistungen vorübergehend aussetzen oder den Vertrag nach angemessener Fristsetzung außerordentlich kündigen. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Anbieterin aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Die Vertragslaufzeit ergibt sich grundsätzlich aus dem individuellen Dienstleistungsvertrag. Einzelleistungen oder einmalige Pakete enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung. Abonnement-Verträge haben, sofern nicht abweichend vereinbart, eine anfängliche Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Wird ein Abonnement-Vertrag nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert er sich stillschweigend, falls nicht abweichend vereinbart, jeweils um eine weitere Verlängerungsperiode von 3 Monaten. Kündigungen haben in Textform (z. B. E-Mail) oder Schriftform zu erfolgen, sofern im Einzelfall keine strengere Form vereinbart ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere dann vor, wenn der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten oder gesetzliche Vorgaben verstößt (z. B. trotz Abmahnung unzulässige Inhalte verwenden lässt, ausbleibende Zahlungen trotz Fristsetzung, Verletzung von Datenschutzpflichten) oder wenn ein Verfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird (Insolvenz). Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch die Anbieterin behält diese den Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen; etwaige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Die Haftung der Anbieterin – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf das gesetzlich zulässige Maß begrenzt. Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
In allen anderen Fällen haftet die Anbieterin bei einfacher Fahrlässigkeit nicht. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle zwingender gesetzlicher Haftung (etwa nach dem Produkthaftungsgesetz) oder bei Übernahme ausdrücklicher Garantien. Soweit die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass seine Vorgaben, Inhalte und Daten, die im Rahmen der deichbot Services verwendet werden, rechtmäßig sind. Dies betrifft insbesondere die Rechtsmäßigkeit der Adressnutzung und die Inhalte der versendeten E-Mails. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle von ihm bereitgestellten Daten (z. B. E-Mail-Adressen von Zielkontakten) datenschutzkonform erhoben wurden und verwendet werden dürfen, und dass die von der Anbieterin im Auftrag versandten Nachrichten keine unzulässige Werbung oder sonstige Rechtsverstöße darstellen. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung dafür, dass der Kunde die erhaltenen Kontakte oder generierten Leads gesetzeskonform nutzt; hierfür ist allein der Kunde verantwortlich.
Der Kunde stellt die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Inhalten, Daten oder Weisungen des Kunden gegen die Anbieterin geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften, Wettbewerbsrecht, Urheber- oder Markenrechten oder Persönlichkeitsrechten durch vom Kunden gelieferte Informationen oder angeordnete Maßnahmen. Der Kunde übernimmt in diesem Umfang auch die angemessenen Kosten, die der Anbieterin durch eine rechtliche Inanspruchnahme entstehen (einschließlich notwendiger Rechtsberatungs- und Prozesskosten). Die Anbieterin wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche Dritter unverzüglich informieren und ihm, soweit möglich, Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abwehr der Ansprüche geben. Diese Freistellungsverpflichtung des Kunden gilt nicht, soweit die Anbieterin einen Anspruch Dritter ausnahmsweise selbst verschuldet hat, weil sie von den Weisungen des Kunden abgewichen ist oder ihre Pflichten aus diesen AGB vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.
Die Anbieterin führt sämtliche Aufträge im Rahmen der nachfolgenden vertraglichen Bedingungen in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung aus. Diese Dokumente ergänzen sich gegenseitig und bilden gemeinsam mit dem individuellen Dienstleistungsvertrag die vertragliche Grundlage für die Nutzung der deichbot Services:
Die jeweils aktuelle Fassung dieser Dokumente ist unter den genannten Internetadressen abrufbar. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Im Übrigen gilt für das Verhältnis und die Rangfolge der Dokumente § 1 dieser AGB.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB und des Dienstleistungsvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail) oder Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Individuelle Vertragsabreden im Dienstleistungsvertrag (einschließlich evtl. Leistungsbeschreibungen, Angebote oder Zusatzvereinbarungen) haben im Zweifel Vorrang vor entgegenstehenden Bestimmungen dieser AGB, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – Hamburg.
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